Wissenswertes

Helle Kleidung ist gut, reflektierende Elemente sind besser. Und zwar um ein Vielfaches!

Wenn helle und kontrastreicher Kleidung getragen wird, dann können Fußgängerinnen und Fußgänger von anderen Verkehrsteilnehmern aus einer Entfernung von 40 Metern erkannt werden. Wenn aber reflektierende Materialien verwendet werden, dann nimmt beispielweise ein PKW-Fahrer einen Fußgänger bereits aus einer Entfernung von 140 Metern wahr! 

Oft ist sind Kinderkleidung, Kinderschuhe oder Kindergartenrucksäcke bereits mit reflektierenden Elementen versehen. Die begleitenden Erwachsenen sind vielfach oft  viel schlechter sichtbar! Laut einer KFV-Sichtbarkeitsstudie sind es sogar 63% der Fußgängerinnen und Fußgänger, die aufgrund dunkler Kleidung schlecht erkennbar sind. 16% der Zufußgehenden tragen zumindest helle Kleidung aber nur 21% verwenden reflektierende Accessoires. 

Während bei Eerwachsenen Personen reflektierende Elemente in Bodennähe wichtig sind, sollten Kinder von Kopf bis Fuß reflektierende Materialen verwenden. Ein Outfit, welches rundherum, in alle Richtungen reflektiert ist vor allem beim Queren von Straßen von großem Vorteil. Auch das Queren von Straßen an gesicherten Stellen (Schutzwege, Ampelanlagen, Mittelinseln, …) ist wichtig: nicht nur die Eltern, sondern alle Erwachsene sind Vorbilder! 

Kfz-Lenkende aufgepasst: ein angepasstes Tempo und erhöhte Aufmerksamkeit vor Kindergärten und Schulen tragen maßgeblich für ein sicheres Unterwegssein aller bei! 

Weiterführende Informationen und Angebote für Kindergärten zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten unserer Partner.

https://www.kfv.at/erhoehte-unfallgefahr-63-prozent-der-fussgaenger-sind-im-strassenverkehr-zu-dunkel-gekleidet/

Am Anfang steht Bewegung!

Alle unsere Erfahrungen werden im Gehirn abgespeichert – so auch die Bewegungserfahrungen. Je vielseitiger diese Bewegungserfahrungen unserer Kinder sind, desto vielseitiger sind die Denkleistungen. 

Das Zufußgehen – im Alltag, beispielsweise auf dem Weg zum Kindergarten – ist für Kinder eine Quelle wertvoller Erfahrungen. Für kleinere Kinder ist „der Weg noch das Ziel“ und das Unterwegssein an sich spannend, interessant und vielfältig. Pflanzen oder Tiere am Wegesrand, Baustellen, Einsatzfahrzeuge … Kinder beobachten genau und lernen dabei. Beim Zufußgehen entwickeln sie ihr räumliches Vorstellungsvermögen und das wirkt sich unmittelbar auf das Verständnis von Zusammenhängen und auf mathematische Fähigkeiten aus. 

Dabei erfahren auch die Kleinsten, dass das Unterwegssein im Verkehr auf bestimmten Regeln beruht: und einfache Regeln können – und sollten – auch schon Kindergartenkindern Schritt für Schritt nähergebracht und trainiert werden. Denn sich im Verkehr sicher zu fühlen ist eine Grundvoraussetzung dafür, gerne zu Fuß unterwegs zu sein. 

Bewegung ist der Schlüssel zu einer positiven und geistigen Entwicklung jedes Kindes! 

Weiterführende Informationen und Angebote für Kindergärten zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten unserer Partner. Tipps für einen sicheren, zukünftigen Schulweg finden Sie unter https://www.noeregional.at/mobilitaet/fuss/schulgehbus/ oder https://radland.at/unterwegs-zur-schule/ 

Mit Blickkontakt geht es einfach besser und sicherer im Straßenverkehr: denn, wenn wir lernen und üben, uns direkt anzusehen, dann können wir kommunizieren und uns verständigen.  

Gerade beim Queren von Straßen bei Schutzwegen oder Ampelanlagen ist es für alle von uns – aber besonders für unsere Kinder –wichtig, direkten Blickkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmern aufzubauen. Denn auch wenn die Fußgängerampel grün zeigt oder man vor einem Schutzweg steht, muss man sich vergewissern, dass alle anderen dieses auch so wahrgenommen haben.  

Erst wenn alle Fahrzeuge stehen, kann die Straße sicher überquert werden! 

Blickkontakt, Aufmerksamkeit und Rücksichtname stehen im Fokus – für ein sicheres Miteinander im Verkehr! 

Weiterführende Informationen und Angebote für Kindergärten zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten unserer Partner sowie unter www.deraugenblick.at.

Wussten Sie, dass für Kindergartenkinder, die im letzten Jahr vor der Schulpflicht eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, bei der AUVA beitragsfrei unfallversichert sind?

Durch die soziale Unfallversicherung sind Unfälle geschützt, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch des Kindergartens stehen. Das betrifft nicht nur Ausflüge, Wandertage oder die Erziehungs- und Betreuungszeit an sich; Der Versicherungsschutz umfasst auch den Weg zum Kindergarten bzw. den Weg von dort nach Hause!

Der Versicherungsschutz besteht nur im „verpflichtenden Kindergartenjahr“, auch wenn das Kind schon vorher den Kindergarten besucht hat. Dabei spielt die Staatsbürgerschaft des Kindes grundsätzlich keine Rolle, wenn sich der Hauptwohnsitz und der Kindergarten in Österreich befinden.

Ein Kindergartenunfall muss der AUVA gemeldet werden, damit die Versicherungsleistungen erbracht werden können. Kindergartenleiterinnen und -leiter sind gesetzlich zur Meldung verpflichtet. Die Meldung hat mittels Online-Formular an die AUVA zu erfolgen:
https://auva.at/auva-ihre-leistungen/leistungen-auf-einen-blick/versicherungsschutz/unfallmeldung-fuer-personen-in-bildungseinrichtungen/

Weiterführende Details zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite unseres Partners, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, AUVA.
https://auva.at/auva-ihre-leistungen/leistungen-auf-einen-blick/versicherungsschutz/

Weiterführende Details zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite unseres Partners, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, AUVA.
https://auva.at/auva-ihre-leistungen/leistungen-auf-einen-blick/versicherungsschutz/

Der Kindersitz ist ein echter Lebensretter! Das wissen (hoffentlich) alle Erwachsene, die Kinder im PKW transportieren. Oft finden Kinder das Angeschnallt-Sein nicht lustig und sind wenig kooperativ. Auch wenn wir unseren Kindern gerne Ärger ersparen würden: hier ist der absolut falsche Platz dafür, nachzugeben. Denn auch auf kurzen Strecken ist eine korrekte Kindersicherung ein absolutes Muss! 

Immer wieder sind Kindern im Kindersitz fehlerhaft gesichert, manche sogar samt angeschnalltem (Kindergarten-)Rucksack am Rücken, im PKW unterwegs.  

Sowohl der Schultergurt als der Beckengurt müssen gut und straff anliegen und dürfen nicht verdreht sein. Denn nur straff und korrekt aufliegende Gurte können ihre Wirkung im Ernstfall optimal entfalten. Auch dicke Winterjacken verzögern oder vermindern die Wirkung des Gurtes. 

Oft wird auch beobachtet, dass der Schultergurt den Hals des Kindes berührt. Auch der Beckengurt wird fälschlicherweise manchmal über den Bauch gespannt. Richtig ist, dass der Schultergurt über dem Schlüsselbein liegt und der Beckengurt quer über dem Becken verlaufen muss. 

Es wird empfohlen, so lange wie möglich rückwärts gerichtete Kindersitze zu verwenden. Weiters soll immer auf eine ausreichende Passform geachtet und die Sitz-Kategorie so spät wie möglich gewechselt werden. 

Erwachsenen sollen in jedem Fall auch selbst bei jeder Fahrt einen Gurt anlegen und so ein gutes und wichtiges Vorbild für Kinder sein. 

Weiterführende Details zu diesem Thema und den gesetzlichen Regelungen finden Sie auf der Webseite unserer Partner.

https://www.kfv.at/kindersitz-fuer-alle-kids-so-sichern-sie-kinder-im-auto-richtig/